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   FG Saarland, 15.12.1993 - 1 K 29/93   

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FG Saarland, 15.12.1993 - 1 K 29/93 (https://dejure.org/1993,33009)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.12.1993 - 1 K 29/93 (https://dejure.org/1993,33009)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 1 K 29/93 (https://dejure.org/1993,33009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Köln, 20.01.2005 - 13 K 12/02

    Zur Frage der Nachkalkulation und steuerlichen Zurechnung von Umsätzen eines

    Bietet der Inhaber des Bordellbetriebs die Verschaffung der Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr nach außen hin an, so ist er wie in anderen Betrieben, in denen der Inhaber die Leistung nicht in eigener Person, sondern durch den Einsatz selbständig oder unselbständig tätiger Mitarbeiter erbringt, umsatzsteuerlich Leistender gegenüber den Kunden, denen er im Rahmen seines Unternehmens mit Hilfe der bei ihm tätigen Prostituierten die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr verschafft (Urteil des BFH vom 21.2.1991 V R 11/91, BFH/NV 1991, 844; Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 15.12.1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542; Beschluss des Finanzgerichts München vom 4.12.2000 3 V 824/00, Juris-Dokument Nr: STRE 200170171).
  • FG Sachsen, 27.04.2006 - 2 K 428/05

    Zuordnung der Umsätze von Prostituierten im Rahmen einer umsatzsteuerlichen

    Zwar ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Bordellbetreiber nach außen als solcher auftritt (vgl. FG Saarland, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 1 K 29/93, EFG 1994, 542, nachfolgend Beschluss des BFH vom 30. Juni 1994 - V B 15/94, BFH/NV 1995, 457 und FG Saarland, Urteil vom 30. September 1992 - 1 K 259/91, EFG 1993, 333).
  • FG Saarland, 01.02.2007 - 1 V 1273/06

    Einkünfte von Bordellbetreibern, Status der Prostituierten

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass alle Zahlungen eines Freiers an den Bordellbetreiber - nicht an die einzelne Prostituierte - erfolgen und deshalb auch Grundlage von dessen Umsatzermittlung sind (FG des Saarlandes vom 15. Dezember 1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542; Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde: BFH vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457; FG München vom 4. Dezember 2000 3 V 824/00, juris jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 13.02.2002 - 7 K 4601/99

    Umsatzsteuerrechtliche Zurechnung der in einem Saunaclub betriebenen

    Soweit einzelne Finanzgerichte davon ausgehen, dass bereits das Unterhalten eines Saunabetriebes mit darin anwesenden Prostituierten zusammen mit der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Geschlechtsverkehr für die Zurechnung der Umsätze aus Prostitution genüge (so wohl FG Saarland, Urteil vom 15. Dezember 1993 1 K 29/93, EFG 1994, 542, rechtskräftig infolge Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss vom 30. Juni 1994 V B 15/94, BFH/NV 1995, 457 sowie , FG München Beschluss vom 4. Dezember 2000 3 V 824/00 ), kann das erkennende Gericht dem nicht folgen.
  • FG München, 04.12.2000 - 3 V 824/00

    Zurechnung von Umsätzen eines Bordellbetriebs; Leistung und Entgelt eines

    Ihre Leistung gegenüber den Kunden bestand darin, Räumlichkeiten samt Ausstattung und Ambiente zur Verfügung zu stellen, in denen die Kunden Animations- und andere Dienste von Prostituierten samt den dazugehörigen Nebenleistungen in Anspruch nehmen können (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 15. Dezember 1993 1 K 2993, EFG 1994, 542).
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